Anwendungen in Brandenburg
Aktuelle Materialien

Schutzkonzept der ZABH (Stand: Dezember 2019)
Die Konzeption der Zentralen Ausländerbehörde für die Feststellung und die Berücksichtigung der Belange Schutzbedürftiger i.S.v. Art. 21 ff. RL 2013/33/EU in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Brandenburg beschreibt, wie die EU-Aufnahmerichtlinie im Hinblick auf vulnerable Personen in der Erstaufnahme in Brandenburg umgesetzt wird.

Die unkommentierte Version des Schutzkonzepts können Sie hier nachlesen.

Ersterfassungsbogen
Der im Konzept beschriebene und im Aufnahmeprozess von den ankommenden Asylsuchenden auszufüllende Ersterfassungsbogen (Kapitel 1.2.1, S. 5) dient u.a. der Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personen.

Den für die Erfassung von vulnerablen Personen vorgesehenen Teil des Fragebogens finden Sie hier.

 

Hintergrundinformationen zur Anwendung in den Jahren 2012 – 2017

Im Juni 2012 hat der Brandenburgische Landtag die Landesregierung in einem Beschluss aufgefordert, darauf hinzuwirken,

  • dass ein Verfahren zur Feststellung besonders Schutzbedürftiger eingeführt wird;
  • das Unterbringungskonzept u. a. für besonders Schutzbedürftige neu zu fassen (Verteilung im Land; Gestaltung von Gemeinschaftsunterkünften; schnelle Unterbringung in privatem Wohnraum);
  • die psychosoziale und medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern;
  • die Behandlungsstelle Fürstenwalde in die Regelfinanzierung zu übernehmen (Empfehlungen der AG Gesundheit und Migration: Ausbau der Einrichtung; Clearingfunktion; landesweites Kompetenzzentrum).

Im Dezember 2013 erarbeitete das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ein “Konzept und Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen im Land Brandenburg“. Das Konzept sah vor, die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in den nach der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehenen Verfahrensregelungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen. Es fiel allerdings hinter dem ein Jahr zuvor gefassten Beschluss des Landtags zurück. Es sah zwar vor, weiterhin überregionale spezielle Behandlungsangebote für traumatisierte Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen, insbesondere unter Vermittlung der Beratungs- und Clearingstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde. Allerdings wurde die Überführung der Beratungs- und Behandlungsstelle in die Regelfinanzierung nicht mehr erwähnt.

Landesintegrationskonzept

Das Landesintegrationskonzept „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ von 2014 gibt grundsätzliche Empfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich der Versorgung von psychisch kranken und traumatisierten Flüchtlingen. Darin ist die „Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Entwicklung eines landesweit akzeptierten Verfahrens zur Feststellung und Anerkennung von besonderer Schutzbedürftigkeit, sowohl in der EAE in Eisenhüttenstadt als auch nach der Verteilung in die Kommunen“ vorgesehen. Weiterhin soll das Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung an der Erstermittlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge beteiligt werden und diese an Fachstellen weiter leiten, wo die individuellen Bedarfe festgestellt und eine Versorgung eingeleitet werden soll. Auf Bundesebene soll sich Brandenburg an Initiativen zur Entwicklung eines entsprechenden bundesweit gültigen Verfahrens, insbesondere auch Erarbeitung eines Katalogs besonderer Bedarfe nach § 6 AsylbLG, beteiligen.

Weiterhin ist die Weiterführung der ambulanten Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte, psychisch kranke und schutzbedürftige Flüchtlinge in Fürstenwalde über das Ende der Förderung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds hinaus durch Aufnahme in die Erstattungsverordnung zu sichern. Psychiatrischen Institutsambulanzen und die Sozialpsychiatrischen Dienste sollen stärker einbezogen werden.

In der aktualisierten Fassung des Integrationskonzeptes aus 2017 ein konzeptueller Richtungswechsel erkennbar. Die Behandlungsstelle in Fürstenwalde findet darin keine Erwähnung mehr. Spezialisierte nichtstaatliche Stellen sollen nicht mehr maßgeblich an der Versorgung besonders Schutzbedürftiger beteiligt werden. Alleinige Verantwortung für die konzeptuelle Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie wird der Zentralen Ausländerbehörde und den Landkreisen übertragen. Für die Erkennung und Weiteierleitung sind Beratungsstellen der Landkreise und Mitarbeitende der Zentralen Ausländerbehörde zuständig. Die Versorgung soll ausschließlich von Einrichtungen der Regelversorgung erfolgen, wie zB Psychiatrischen Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrischen Diensten, Krankenhäusern und niedergelassenen Therapeut_innen. Damit bleibt Brandenburg das einzige Bundesland ohne ein ausreichend ausgestattetes, spezialisiertes Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge.

Die Umsetzung und Ausgestaltung in der Erstaufnahmeeinrichtung wird weitgehend unabhängig von den übrigen Verfahren und Akteuren im Land vom Ministerium für Inneres und Kommunales, bzw. durch die Zentrale Ausländerbehörde durchgeführt. Für die Umsetzung in den Landkreisen das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zuständig, die Verantwortung für die konkrete Umsetzung obliegt jedoch den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Landesaufnahmegesetz

Das in 2016 in Kraft getretene Landesaufnahmegesetz (mit der Durchführungs– und Erstattungsverordnung) regelt die Aufnahme und Versorgung besonders Schutzbedürftiger nach ihrer Verteilung in die Landkreise. Durch das LAufnG sollten Rahmenbedingungen für Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung gesetzt werden. Durch die Novelle sollte auf Landesebene die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie erreicht werden.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in geeigneten Unterkünften wohnen sollen. Sollte eine Unterkunft nicht geeignet sein, soll eine Unterbringung in geeigneten Wohnungen oder spezialisierten Einrichtungen möglich sein. Das Land übernimmt alle Kosten der gesundheitlichen Versorgung, gleichzeitig wurde fast flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte eingeführt.

Allerdings wurde der bundesrechtlich immer wichtiger werdende Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung aus der landesrechtlichen Regelung völlig ausgeklammert. Zudem wurde die konzeptuelle Umsetzung der Feststellung und Versorgung der Bedarfe besonders Schutzbedürftiger Flüchtlinge der unterschiedlichen Umsetzungspraxis der Landkreise überlassen. So sieht das Gesetz in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Einrichtung von Stellen der Migrationssozialarbeit und Fachberatungsdienste, die zwar vom Land finanziert, aber von Landkreisen beauftragt und umgesetzt werden.

Die Aufgaben der Fachberatungsdienste sind im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) des Landes Brandenburg festgelegt. Gemäß der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (LAufnGDV) haben sie die Aufgabe, die Feststellung psychischer, gesundheitlicher und sozialer Belastungen der Betroffenen vorzunehmen. Unter Berücksichtigung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Regelungen sollen die MitarbeiterInnen der Fachberatungsdienste die Betroffenen dabei unterstützen, die spezifischen gesundheitlichen und psychischen Bedarfe geltend zu machen.

Durch die unterschiedliche Umsetzungspraxis der kreisfreien Städte und Landkreise ist landesweit ein Flickenteppich entstanden, wobei die Schwerpunkte und inhaltliche Ausrichtung der Arbeit der Beratungsdienste zum Teil stark voneinander abweichen. Manche Beratungsstellen werden durch Träger der Wohlfahrtspflege übernommen, andere sind direkt bei den Landkreisen angesiedelt. Manche arbeiten als Teil eines landkreisweiten Konzeptes für die Feststellung und Versorgung besonders Schutzbedürftiger, in anderen Landkreisen fehlen solche Konzepte völlig. Die Beratungsstellen sind mit der Aufgabe konfrontiert, die Versorgungsansprüche besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge gegenüber den Landkreisen durchzusetzen, die wiederum ihre eigenen Auftraggeber sind. Dabei besteht grundsätzlich die strukturelle Gefahr von Interessenkonflikten.

Kein einheitliches Konzept für die gesundheitliche Versorgung

Im April 2017 nahm der Landtag einen Antrag über den Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem und zu Angeboten der psychosozialen Unterstützung für Flüchtlinge im Land Brandenburg an. Damit beauftragte der Landtag die Landesregierung, ein neues Konzept mit Perspektiven und Empfehlungen der gesundheitlichen Versorgung einschließlich der psychotherapeutischen/psychiatrischen sowie psychosozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu entwickeln und die Maßnahmen zügig umzusetzen. Hauptaugenmerk sollte dabei auf dem Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem und zu Angeboten der psychosozialen Unterstützung für Flüchtlinge im Land Brandenburg liegen. Gleichzeitig sollen die spezifischen Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen, von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Familien berücksichtigt werden. Auch nach der Erarbeitung des Konzeptes bleibt die Versorgungssituation in Brandenburg je nach Region und Landkreis höchst unterschiedlich.