Flüchtlinge mit Behinderungen

In vielen Ländern gilt Behinderung als Schande, so wie es in Deutschland auch bis vor nicht langer Zeit war. Behinderte Kinder werden von ihren Eltern versteckt, behinderungsbedingt notwendige Bedarfe werden vor Fremden und vor staatlichen Autoritäten verschwiegen.
In der Praxis wird es darauf ankommen, respektvoll und sensibel auch die nicht sichtbaren Behinderungen zu erkennen, um persönlichen und familiären Notsituationen vorbeugen zu können  bzw. um notwendige medizinische und materielle Hilfe sowie psychosoziale Unterstützung frühzeitig zur Verfügung stellen zu können.

Leistungen
Erforderlich ist die Übernahme von Kosten, die für Flüchtlinge mit der Bewältigung von spezifischen behinderungsbedingten Belastungen entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entsprechend den §§ 53 ff SGB XII und Leistungen für Mehraufwendungen von behinderten Menschen in Ausbildung (entsprechend § 30 IV SGB XII).
Zusätzlicher Aufwand entsteht Menschen mit Behinderung durch die Anmietung geeigneten Wohnraums, durch erhöhte Lebensmittelkosten, erhöhte Kommunikationskosten, Kosten für Arzneimittel und Kosten der Teilhabe an sozialen Netzwerken, an Unterhaltung, Sport, Kultur und Freizeit.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Verpflichtungen, die sich aus dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ und aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergeben.

Unterbringung
Es gibt in Brandenburg keine barrierefreie Gemeinschaftsunterkunft.