Minderjährige

Unter das AsylbLG fallende Kinder wachsen typischerweise in einem schwierigen psychosozialen Umfeld auf. Zusammen kommen die zunächst fremde Sprache, die prekäre Wohnsituation in den Sammelunterkünften (u. a. fehlende Möglichkeiten, in Ruhe Hausarbeiten zu erledigen), eigene und von den Eltern erlittene traumatisierende Fluchterlebnisse sowie die Verunsicherung und Identitätsverlust der Eltern durch die erzwungene Arbeitslosigkeit und ungesicherte Aufenthaltsperspektive. Flüchtlingskinder haben vor diesem Hintergrund im Vergleich zu InländerInnen eher einen überdurchschnittlichen Bildungs- und Förderbedarf. Im Gegensatz dazu steht, dass es bis auf Fürstenwalde keine ausreichenden Deutsch- und Eingliederungsunterricht gibt, mit dem Ergebnis, dass Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse in die normalen Schulklassen gesetzt werden, wo sie sich entweder nur mit extremen Anstrengungen oder gar nicht integrieren und lernen können. Jugendliche Minderjährige finden zudem oft nicht einmal einen Schulplatz und somit oft schon mit 15 oder 16 Jahren keinen Einstieg mehr ins Bildungssystem.

Unbegleitete minderjährige
Es wird im Land Brandenburg ein qualifiziertes Clearingverfahren zur Feststellung des Jugendhilfebedarfs benötigt. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss außerhalb der Wohnheime für erwachsene Flüchtlinge erfolgen. Die Sozialhilfebedarfe sollen analog SGB XII gewährt werden.