Alleinerziehende

Der § 30 III SGB sieht für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, die Anerkennung eines Mehrbedarfs vor. Aus unserer Sicht treffen diese Bedarfstatbestände alleinerziehende Empfänger von Hilfen gem. SGB XII und AsybLG gleichermaßen, weil sie weitgehend aus der Natur der Sache resultieren, d. h. für Alleinerziehende unvermeidlich sind.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für erforderlich, die jeweiligen Bedarfstatbestände in die Bedarfsliste aufzunehmen und bei ihrem Vorliegen die entsprechenden Hilfen zu gewähren.

Erziehnungsprobleme
Grundsätzlich mangelt es an mehrsprachigen Informationen über das deutsche Schulsystem und es gibt keine Fachberatungsstelle mit interkulturellen Kompetenzen und Übersetzungsangebot. Durch die besonderen Lebensbedingungen entstehen vielfältige Probleme. Die Abwertung von Mutter oder Vater durch die erzwungene Untätigkeit und den Verlust des sozialen Status, unverarbeitete (Gewalt-)Erlebnisse und Angst vor Abschiebung führen häufig zu Spannungen.
Seit November 2008 gibt es das Modellprojekt »Mitten im Leben: Interkulturelle Öffnung sozialer Dienste und Einrichtungen in Brandenburg«. Es ist beim Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. angesiedelt und richtet sich vorrangig an kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendpflege, Frauenhäuser, Schuldner-, Sucht- und Familienberatungen. Geboten werden Organisationsbegleitung und Fortbildungen mit dem Ziel der interkulturellen Öffnung, dem Abbau von Zugangsbarrieren und der Bereitstellung bedarfsgerechter Versorgung. Damit ist für die Verbesserung der sozialen Versorgung ein Anfang gemacht. An den belastenden Lebensbedingungen ändert das nichts. Hier sind politische Entscheidungen gefragt.